Pfeil nach oben

Lassen Sie sich ins vogtländische Auerbach locken!

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Personalausweis beantragen


Allgemeine Informationen

Der Personalausweis ist das geeignete Dokument, für die Abwicklung von Rechtsgeschäften des täglichen Lebens und zur Vorlage bei Behörden. Personen die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Ausweispflicht und müssen einen Personalausweis beantragen. Der Personalausweis ist bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre und ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre gültig.


Der vorläufige Personalausweis ist ein Ersatzdokument und besitzt eine Gültigkeit von 3 Monaten.


Kinder ab 0 Jahre können einen Personalausweis beantragen. Dazu ist das Einverständnis beider Sorgeberechtigter oder die Bescheinigung des alleinigen Sorgerechtes vom Jugendamt erforderlich. Für nichtehelich geborene Kinder, bei denen die Eltern eine Sorgerechtserklärung vorm Jugendamt gemacht haben, ist diese bei der Erstbeantragung mit vorzulegen. Ebenfalls ist eine Geburtsurkunde erforderlich.

 

Hinweis:
Die Beantragung eines Personalausweises erfordert wegen der eigenhändigen Unterschrift und der Identitätsprüfung eine persönliche Vorsprache.

 

Die Abholung des Personalausweises kann nur in begründeten Ausnahmefällen mit einer extra dafür vorgesehenen Vollmacht (Zustimmungserklärung) durch einen Bevollmächtigten erfolgen.

 

Sollten Sie eine Befreiung von der Ausweispflicht wünschen, da Sie sich auf Dauer wegen körperlicher Behinderung nicht ohne Begleitung in der Öffentlichkeit zu bewegen vermögen, füllen Sie den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht aus und lassen diesen uns zukommen.

 

Weiterführende Informationen

 


Rechtsgrundlagen

Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektr. Identitätsnachweis


Notwendige Unterlagen

Für den vorläufigen Personalausweis:

  • ein Dokument (Ausweis oder Reisepass), 

  • ein digitales biometrisches Lichtbild kann vor Ort im Einwohnermeldeamt erstellt werden

      oder der QR-Code für ein digitales biometrisches Lichtbild vom Fotograf

  • eine Geburts- oder Heiratsurkunde

Für den Personalausweis: 

  • ein Dokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis), 

  • ein digitales biometrisches Lichtbild kann vor Ort im Einwohnermeldeamt erstellt werden

      oder der QR-Code für ein digitales biometrisches Lichtbild vom Fotograf

  • eine Geburts- oder Heiratsurkunde

 


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer für die Ausstellung eines neuen Personalausweises beträgt ungefähr drei Wochen. Auf einen vorläufigen Personalausweis müssen Sie nicht warten, er wird Ihnen unmittelbar ausgestel

Gebühren

vorläufiger Personalausweis: 10,00 €

Personalausweis (unter 24 Jahre): 27,60 €

Personalausweis (über 24 Jahre): 46,00 €

digitales biometrisches Lichtbild (sofern sie dieses im Einwohnermeldeamt anfertigen lassen):  6,00 €

Die Gebühren für Personalausweise sind bei der Beantragung zu entrichten.
 


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt

 

Frau Andrea Schulze
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.2
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 825510

Frau Selina Schimmel
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.2
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 825514


Formulare


Merkblätter

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).