Stadtrat
Die Gemeinde erfüllt ihre Aufgaben in bürgerschaftlicher Selbstverwaltung zum gemeinsamen Wohl aller Einwohner durch ihre von den Bürgern gewählten Organe sowie im Rahmen der Gesetze durch die Einwohner und Bürger unmittelbar." (§ 1, Satz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung).
Die gewählten Organe der Stadt Auerbach sind der Stadtrat und der Oberbürgermeister, durch die sie erst handlungsfähig wird. Der Stadtrat ist die Vertretung der Bürger und stellt das Hauptorgan der Stadt dar. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest und besitzt die Entscheidungshoheit für alle städtischen Angelegenheiten. Ausgenommen davon sind Aufgaben, die kraft Gesetzes dem Oberbürgermeister obliegen.
Der Stadtrat besteht aus den einzelnen Stadträten und dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden. Die Anzahl der Stadträte ergibt sich aus der Einwohnerzahl und beträgt für die Stadt Auerbach 22 + Oberbürgermeister.
Stadtrat Auerbach/Vogtl. - Wahlperiode 2024 bis 2029
Auerbachs neuer Stadtrat tagt am 12. August 2024 erstmals. Der Stadtrat hat in der Legislaturperiode (2024 bis 2029) 18 Sitze.
Die SPD, Freie Wähler und VFB schlossen sich zu einer Fraktion zusammen und nennen sich SFV-Fraktion.
CDU-Fraktion
SFV-Fraktion
AfD-Fraktion
fraktionslos