Personalausweis beantragen
Allgemeine Informationen
Der Personalausweis ist das geeignete Dokument, für die Abwicklung von Rechtsgeschäften des täglichen Lebens und zur Vorlage bei Behörden. Personen die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Ausweispflicht und müssen einen Personalausweis beantragen. Der Personalausweis ist bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre und ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre gültig.
Der vorläufige Personalausweis ist ein Ersatzdokument und besitzt eine Gültigkeit von 3 Monaten.
Kinder ab 0 Jahre können einen Personalausweis beantragen. Dazu ist das Einverständnis beider Sorgeberechtigter oder die Bescheinigung des alleinigen Sorgerechtes vom Jugendamt erforderlich. Für nichtehelich geborene Kinder, bei denen die Eltern eine Sorgerechtserklärung vorm Jugendamt gemacht haben, ist diese bei der Erstbeantragung mit vorzulegen. Ebenfalls ist eine Geburtsurkunde erforderlich.
Hinweis:
Die Beantragung eines Personalausweises erfordert wegen der eigenhändigen Unterschrift und der Identitätsprüfung eine persönliche Vorsprache.
Die Abholung des Personalausweises kann nur in begründeten Ausnahmefällen mit einer extra dafür vorgesehenen Vollmacht (Zustimmungserklärung) durch einen Bevollmächtigten erfolgen.
Sollten Sie eine Befreiung von der Ausweispflicht wünschen, da Sie sich auf Dauer wegen körperlicher Behinderung nicht ohne Begleitung in der Öffentlichkeit zu bewegen vermögen, füllen Sie den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht aus und lassen diesen uns zukommen.
Weiterführende Informationen
Rechtsgrundlagen
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektr. Identitätsnachweis
Notwendige Unterlagen
Für den vorläufigen Personalausweis:
ein Dokument (Ausweis oder Reisepass),
ein digitales biometrisches Lichtbild kann vor Ort im Einwohnermeldeamt erstellt werden
oder der QR-Code für ein digitales biometrisches Lichtbild vom Fotograf
eine Geburts- oder Heiratsurkunde
Für den Personalausweis:
ein Dokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis),
ein digitales biometrisches Lichtbild kann vor Ort im Einwohnermeldeamt erstellt werden
oder der QR-Code für ein digitales biometrisches Lichtbild vom Fotograf
eine Geburts- oder Heiratsurkunde
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer für die Ausstellung eines neuen Personalausweises beträgt ungefähr drei Wochen. Auf einen vorläufigen Personalausweis müssen Sie nicht warten, er wird Ihnen unmittelbar ausgestelGebühren
vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
Personalausweis (unter 24 Jahre): 27,60 €
Personalausweis (über 24 Jahre): 46,00 €
digitales biometrisches Lichtbild (sofern sie dieses im Einwohnermeldeamt anfertigen lassen): 6,00 €
Die Gebühren für Personalausweise sind bei der Beantragung zu entrichten.
Ansprechpartner
EinwohnermeldeamtFrau Andrea Schulze
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.2
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
(03744) 825510
Frau Selina Schimmel
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.2
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
(03744) 825514
Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
Information zur Dokumentennummer