Meldestelle nach dem Hinweisgebergesetz
Die Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl. hat nach dem Sächsischen Hinweisgebermeldestellengesetz und dem Hinweisgeberschutzgesetz eine interne Meldestelle eingerichtet. Diese bietet den Beschäftigten und weiteren Anspruchsgruppen der Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl. eine zentrale Anlaufstelle, um auf Fehlverhalten hinzuweisen. Ziel ist es, eventuelle Verstöße aufzudecken und zu unterbinden sowie Hinweisgeber entsprechend zu schützen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, die erstmals EU-weit einen standardisierten Schutz für Hinweisgeber festlegt.
Hinweise auf Missständen sind mündlich oder schriftlich und auf Wunsch auch persönlich möglich. Unabhängig vom Kommunikationsweg behandelt die interne Meldestelle der Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl. Ihren Hinweis vertraulich.
Um den gesetzlichen Forderungen gerecht zu werden, stellt die Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl. einen internen Meldekanal zur Verfügung.
Sie können Ihre Hinweise über einen der folgenden Kanäle abgeben:
per E-Mail an:
per Brief an:
Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl.
Interne Meldestelle Hinweisgeberschutz
Nicolaistraße 51
08209 Auerbach/Vogtl.
Eine externe Meldestelle ist beim Bundesamt für Justiz eingerichtet. Hinweisgeber können frei entscheiden, ob sie interne Meldungen oder Hinweise über diese externe Meldestelle abgeben möchten. Das Gesetz sieht jedoch vor, dass interne Meldestellen vorrangig genutzt werden sollen.
Die interne Meldestelle muss den Hinweisgebenden innerhalb von sieben Tagen den Eingang der Meldung bestätigen.
Innerhalb von drei Monaten muss die Meldestelle die hinweisgebende Person darüber informieren, welche Maßnahmen in Folge ergriffen wurden, z. B. die Einleitung interner Untersuchungen oder die Weitergabe der Meldung an die zuständige Behörde.
Wer kann sich an die Meldestellen wenden?
Hinweisgeber, die im privaten oder im öffentlichen Sektor tätig sind und im beruflichen Kontext Informationen über Verstöße erlangt haben, die insbesondere einen Bezug zum Wirkungskreis der Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl. haben, können sich an die Meldestelle wenden.
Beziehen muss sich der Hinweis auf Verstöße gegen Gesetze, Rechtsverordnungen und sonstige Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland oder des Freistaates Sachsen oder auf unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union.
Aus welchen Bereichen können Verstöße gemeldet werden?
öffentliches Auftragswesen
öffentliche Gesundheit
Verbraucherschutz
Produktsicherheit und -konformität
Umweltschutz
Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit
Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
Verkehrssicherheit
Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
Meldungen von bereits in vollem Umfang öffentlich verfügbaren Informationen oder von unbegründeten Spekulationen oder Gerüchten wird die interne Meldestelle der Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl. nicht als Hinweis behandeln.