Abmeldung eines Wohnsitzes (ins Ausland oder eine Nebenwohnung)
Allgemeine Informationen
In allen Bundesländern wird ab 01.06.2004 auf eine Abmeldung einer Wohnung bei Umzügen im Inland verzichtet. Bei Wegzug ins Ausland ist weiterhin eine Abmeldung in Ihrem zuständigen Meldeamt erforderlich.
Es genügt eine Anmeldung im Einwohnermeldeamt Ihres neuen Wohnortes auch ohne Vorlage einer Abmeldebestätigung.
Wohnungen im Sinne des Meldegesetzes sind umschlossene Räume, die bereits mit einer gewissen Regelmäßigkeit tatsächlich zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden.
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz (BMG)
Notwendige Unterlagen
Personalausweis und Reisepass (wenn vorhanden)
Kinderausweis oder Geburtsurkunde für die mitziehenden Kinder
Zustimmungserklärung bei Umzug minderjähriger Kinder mit einem sorgeberechtigten Elternteil
Ohne diese Unterlagen kann keine An- bzw. Ummeldung erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Die Abmeldung erfolgt sofort bei Vorsprache im Einwohnermeldeamt. Es wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.Gebühren
Gebührenfrei
Ansprechpartner
EinwohnermeldeamtFrau Katrin Drescher
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.3
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl. (03744) 825514
Frau Andrea Schulze
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.2
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl. (03744) 825510
Frau Selina Schimmel
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.2
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl. (03744) 825510