Abmeldung eines Wohnsitzes (ins Ausland oder eine Nebenwohnung)


Allgemeine Informationen

In allen Bundesländern wird ab 01.06.2004 auf eine Abmeldung einer Wohnung bei Umzügen im Inland verzichtet. Bei Wegzug ins Ausland ist weiterhin eine Abmeldung in Ihrem zuständigen Meldeamt erforderlich.

 

Es genügt eine Anmeldung im Einwohnermeldeamt Ihres neuen Wohnortes auch ohne Vorlage einer Abmeldebestätigung.

 

Wohnungen im Sinne des Meldegesetzes sind umschlossene Räume, die bereits mit einer gewissen Regelmäßigkeit tatsächlich zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden.


Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz (BMG)


Notwendige Unterlagen

Ohne diese Unterlagen kann keine An- bzw. Ummeldung  erfolgen.


Bearbeitungsdauer

Die Abmeldung erfolgt sofort bei Vorsprache im Einwohnermeldeamt. Es wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Gebühren

Gebührenfrei


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt

 

Frau Andrea Schulze
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.2
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 825510

Frau Selina Schimmel
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.2
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 825514