verkehrsrechtliche Anordnung
Rechtsgrundlagen
§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Notwendige Unterlagen
Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen
Verkehrzeichenplan/Regelpan ggf. Umleitungsplan, Lageplan
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 2 Wochen, für Ampeln und Vollsperrungen 4 Wochen.Gebühren
Anordnung nach § 45 Absatz 6 StVO über Maßnahmen
der Unternehmer an Arbeitsstellen: 10,20 bis 767,00 €
ohne umfangreichen Verwaltungsaufwand (gering) : 45,00 €
mit erhöhtem Verwaltungsaufwand (Durchschnitt, Grundfall) : 60,00 €
mit sehr hohem Verwaltungsaufwand : 100,00 €
Änderung, Verlängerung, Nachtrag einer bestehenden
verkehrsrechtlichen Anordnung : 25,00 €Erhöhung der Gebühr bei weiterem Aufwand je angefangene 1/4 Stunde : 10,20 €
Ansprechpartner
Untere StraßenverkehrsbehördeFrau Jessica Noack
Gebäude Schulstraße, 1. OG, Zimmer 2.1
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
(03744) 825566
Frau Caroline Göpel
Außenstelle Schulstraße, 1.OG
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
(03744) 825532


Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen