verkehrsrechtliche Anordnung


Rechtsgrundlagen

§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)


Notwendige Unterlagen

Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 2 Wochen, für Ampeln und Vollsperrungen 4 Wochen.

Gebühren

Anordnung nach § 45 Absatz 6 StVO über Maßnahmen
der Unternehmer an Arbeitsstellen:  10,20 bis 767,00 € 


Ansprechpartner

Untere Straßenverkehrsbehörde

 

Frau Jessica Noack
Gebäude Schulstraße, 1. OG, Zimmer 2.1
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 825566

Frau Caroline Göpel
Außenstelle Schulstraße, 1.OG
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 825532


Formulare

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