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ESF Plus „Nachhaltige soziale Stadtentwicklung“ 2021 - 2027

Das Förderprogramm „Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF 2014 bis 2020“ wurde von der Stadt Auerbach/Vogtl. bereits in den Jahren 2016 bis 2022 genutzt. Dabei wurden 18 Einzelprojekte im Fördergebiet „Westliche Altstadt“ erfolgreich umgesetzt.

 

Der Freistaat Sachsen legt das Förderprogramm „Nachhaltige soziale Stadtentwicklung“ in der Förderphase 2021 - 2027 neu auf. Die Finanzierung erfolgt durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und aus Haushaltsmitteln des Freistaates Sachsen.

 

„Zuwendungszweck ist die Förderung sozialer Integration in benachteiligten Stadtgebieten durch die Umsetzung von gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzepten (GIHK) mit niedrigschwelligen, informellen Stadtteilvorhaben und begleitenden Maßnahmen. Die Stadtteilvorhaben richten sich an sozial oder anderweitig benachteiligte Menschen und zielen auf die Verbesserung der Chancengleichheit und der aktiven Teilhabe sowie die Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit ab.“ (Auszug aus der Förderrichtlinie vom 30. März 2022)

 

PRESSEINFORMATION
„Nachhaltige soziale Stadtentwicklung“ in Auerbach erhält weitere 500.000 €

Von 2014 bis 2020 war Auerbach/Vogtl. Teil der sächsischen Förderkulisse „nachhaltige soziale Stadtentwicklung“ des Freistaates Sachsen. Auch für die Folgeperiode hat sich die Stadt beworben.

Im Sommer 2023 wurde ein neues Konzept für das Förderprogramm „Nachhaltige soziale Stadtentwicklung“ beim zuständigen Regionalministerium eingereicht. Damit sollen Gelder der EU auch bis 2027 nach Auerbach/Vogtl. für verschiedene soziale Projekte fließen. Zielgruppe sind in dem städtebaulichen Gebiet Menschen bis 65 Jahre, das heißt die Bandbreite ist groß und reicht von Projekten für Kinder und Jugendliche bis hin zu jungen Erwachsenen, Familien aber auch Menschen mittleren Alters. Ähnlich, wie in der vergangenen Förderperiode werden dabei die unterschiedlichen sozialen Träger der Stadt an der Umsetzung der Projekte beteiligt sein. 

Nun erhielt die Stadt den Zuwendungsbescheid über weitere knapp 500.000 €. Die Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl. kann in der Förderperiode 2021-2027 damit mit 719.646,00 EUR Fördermitteln rechnen. Bei einer Förderquote von 85% entspricht das mit Eigenmitteln der Stadt ein Finanzvolumen von 846.642,35 EUR. Im Vergleich zur letzten Förderperiode, die bei ca. 1 Mio. EUR lag, ist das ein kleine Verringerung der Gesamtsumme und bestätigt den weiteren Bedarf der Projekte. Diese können damit z.T. verstetigt bzw. neu entwickelt werden. Ab Sommer 2024 sollen die ersten neuen Projekte der Förderperiode im Stadtgebiet durchgeführt werden. Somit kann auf neue gesellschaftliche Problemlagen reagiert werden und einer Benachteiligung verschiedener Bevölkerungsgruppen entgegengewirkt werden. 

 

Oberbürgermeister Jens Scharff zum Zuwendungsbescheid:

„Wir sind froh und glücklich, dass wir nun den Zuwendungsbescheid in Händen halten können und die erfolgreiche Arbeit der vergangenen Jahre beim Abbau von sozialer Benachteiligung und erfolgreicher Stadtentwicklung verstetigen zu können. Ich möchte mich bei den Fördermittelgebern der Europäischen Union und dem Freistaat für das Vertrauen in unser gebietsbezogenes Handlungskonzept bedanken“

 

18.04.2024


Für den Übergang hin zum neuen Konzept gibt es aktuell eine Übergangsphase, in der die Stadt folgende Einzelvorhaben umsetzt:

Sozialraummanagement

Sport für Alle 2.0