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Weiterführung Sächsische Ehrenamtskarte

Für den Zeitraum 2025 – Ende 2027 wurde eine 6. Auflage der Sächsischen Ehrenamtskarte durch den Freistaat Sachsen beschlossen. Aktuell können die neuen Ehrenamtskarten für den Zeitraum 2025 – 2027 beantragt werden.

Dabei gelten folgende Rahmenbedingungen: 

  • Mindestalter von 14 Jahren,

  • Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Engagement im Freistaat Sachsen,

  • Engagement von durchschnittlich drei Stunden wöchentlich sowie

  • bisherige Dauer des Engagements von mindestens zwei Jahren sowie

  • ein unentgeltlicher Einsatz für das Gemeinwohl, wobei der Erhalt einer Aufwandsentschädigung bis zur Höhe von 70 Euro pro Monat (bzw. 840 Euro im Jahr) dem nicht entgegen steht.

 

Für Inhaber der Sächsischen Ehrenamtskarte können Ermäßigungen und Angebote im Freistaat Sachsen genutzt werden und gewähren den Inhabern ermäßigte Eintrittspreise. Anträge für die Ausstellung der Karte erhalten Sie im Sachgebiet Soziales, auf der Internetseite der Stadtverwaltung sowie auf der Internetseite des Staatsministeriums.

 

Die ausgefüllten und vom gemeinnützigen Träger bestätigten Anträge reichen Sie bitte bei folgender Stelle ein:

Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl. 

Fachbereich 3, Soziales

Bahnhofstraße 1

08209 Auerbach/Vogtl. 

Tel.: 03744/825202 oder 825210 

E-Mail: stadt-auerbach.de

 

Weitere Informationen sowie einen Überblick der teilnehmende Kooperationspartner finden Sie auf der Internetseite des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz: www.ehrenamt.sachsen.de.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 11. März 2025

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