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Bundestagswahl 2025 - Informationen

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. 

 

Briefwahl:

 

Wenn Sie durch Briefwahl an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag teilnehmen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein.

Hierzu füllen Sie den Wahlscheinantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus und übergeben diese dem Einwohnermeldeamt, Außenstelle Schulstr. 1, 08209 Auerbach/Vogtl.

Der Antrag kann ebenfalls per E-Mail an gestellt werden oder Sie stellen den Antrag über den Online-Wahlscheinantrag. 

 

Online-Wahlscheinantrag - hier klicken

 

Sobald der Wahlbehörde alle notwendigen Briefwahlunterlagen vorliegen (voraussichtlich am 05.02.2025), erhalten Sie diese gemeinsam mit dem Wahlschein auf dem Postweg. Die Unterlagen können auch persönlich im Einwohnermeldeamt ab 06.02.2025 oder durch Bevollmächtigte abgeholt werden. Bei Vollständigkeit der vorliegenden Briefwahlunterlagen kann bei Abholung durch den Antragsteller auch im Einwohnermeldeamt gewählt werden.

 

Wer für eine andere Person Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt oder im Einwohnermeldeamt abholt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Der Bevollmächtigte darf nicht mehr als 4 Wahlberechtigte vertreten.

 

Wahlscheinanträge ONLINE werden bis zum 21.02.2025, 12:00 Uhr entgegengenommen. Wahlscheinanträge können bis 21.02.2025, 15:00 Uhr persönlich im Einwohnermeldeamt abgeholt werden.

 

Bitte beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig und beachten Sie die Postlaufzeiten von regulär 4 Werktagen.

 

Der verschlossene Wahlbrief für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag muss spätestens am 23.02.2025, 18:00 Uhr in den Fristenbriefkasten der Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl., Nicolaistr. 51, 08209 Auerbach/Vogtl. zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses eingegangen sein.

 

Die Abgabe des verschlossenen Wahlbriefes im Wahllokal ist nicht möglich.

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