Informationen zur neuen Grundsteuer ab 01. Januar 2025
Ab dem 01. Januar 2025 tritt die neue Grundsteuer in Kraft. Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. hat in seiner Sitzung am 11. November 2024 eine neue Hebesatzsatzung beschlossen.
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B bleiben unverändert bestehen – Grundsteuer A 350 % und Grundsteuer B 420 %.
Die Grundsteuer berechnet sich durch Multiplikation des vom Finanzamt festgestellten Grundsteuermessbetrages mit dem Hebesatz der Stadt Auerbach/Vogtl..
Bei Fragen zur Höhe des Grundsteuermessbetrages wenden Sie sich bitte an das Finanzamt, die Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl. kann hierzu keine Auskunft geben und ist an die getroffenen Feststellungen des Finanzamtes gebunden.
Die neuen Grundsteuerbescheide der Stadt Auerbach/Vogtl. für 2025 und Folgejahre werden voraussichtlich ab Februar 2025 versendet. In allen Grundsteuerfällen wird es zu Änderungen kommen.
Bitte warten Sie diese Grundsteuerbescheide der Stadt Auerbach/Vogtl. ab und leisten Ihre Zahlungen nach den im Zahlungsplan aufgeführten Fälligkeiten - wann und in welcher Höhe die neue Grundsteuer zu zahlen ist.
Bitte beachten:
Die Fälligkeit 15.02.2025 entfällt und wird durch eine Sonderfälligkeit (innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Grundsteuerbescheides) ersetzt.
Die Grundsteuerfälligkeiten für 2025 entnehmen Sie bitte dem Zahlungsplan in der Mitte des Grundsteuerbescheides der Stadt Auerbach/Vogtl..
Die Grundsteuerforderungen ab 2026 und Folgejahre finden Sie am Ende des Grundsteuerbescheides der Stadt Auerbach/Vogtl..
Zahlung der Grundsteuer – Was Sie ab 2025 beachten müssen:
a) Zahlung durch Überweisung:
Für 2025 orientieren Sie sich bitte genau am Zahlungsplan in der Mitte des Grundsteuerbescheides der Stadt Auerbach/Vogtl..
Hier finden Sie auch die Bankverbindungen der Stadt Auerbach/Vogtl..
Die Grundsteuerforderungen ab 2026 und Folgejahre sind am Ende des Grundsteuerbescheides aufgeführt.
Die Angabe des Kassenzeichens und der Objekt-Nr. ist bei der Überweisung im Verwendungszweck zwingend anzugeben.
Diese Angaben finden Sie im Grundsteuerbescheid der Stadt Auerbach/Vogtl..
b) Bankeinzug durch SEPA-Lastschriftmandat:
Sollten Sie der Stadt Auerbach/Vogtl. ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) zum Bankeinzug der Grundsteuern erteilt haben, müssen Sie nichts weiter tun.
Ihr bereits erteiltes SEPA-Lastschriftmandat gilt weiter und ist auf dem neuen Grundsteuerbescheid vermerkt.
Wenn die angegebene Bankverbindung korrekt ist, brauchen Sie nichts zu veranlassen.
Wenn Sie zukünftig die Vorteile des Bankeinzugsverfahrens mittels SEPA-Lastschriftmandat nutzen wollen, dann finden Sie dieses Formular unter www.stadt-auerbach.de unter dem Punkt „Rathaus online“, Unterpunkt “Bürgerservice A-Z“, Buchstabe „S“ oder Sie wenden sich direkt an das Sachgebiet Steuern unter der Tel.-Nr.: 03744/825140.
c) Zahlung durch Dauerauftrag über Ihr Kreditinstitut:
Sollten Sie bisher zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank eingerichtet haben, stornieren Sie diesen bitte, damit keine weiteren Zahlungen nach dem alten Grundsteuerrecht erfolgen und richten diesen gegebenenfalls nach Vorlage des neuen Grundsteuerbescheides der Stadt Auerbach/Vogtl. bei Ihrer Bank neu ein.
Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl.
Fachbereich Controlling/Finanzmanagement
Sachgebiet Steuern