Antrag Übermittlungssperre
Allgemeine Informationen
Den Antrag auf Eintragung einer Übermittlungssperre nach § 51 BMG kann nur vom Antragsteller selbst vorgenommen werden. Es ist die Schriftform erforderlich.
Rechtsgrundlagen
§ 51 Bundesmeldegesetz (BMG)
Notwendige Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre
Bearbeitungsdauer
Nach Eingang des Antrages wird die Übermittlungssperre sofort eingetragen und gilt bis auf Widerruf.Gebühren
Gebührenfrei.
Ansprechpartner
EinwohnermeldeamtFrau Andrea Schulze
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.2
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
(03744) 825510
Frau Selina Schimmel
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.2
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
(03744) 825514
Formulare
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Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre