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Antrag Übermittlungssperre


Allgemeine Informationen

Den Antrag auf Eintragung einer Übermittlungssperre nach § 51 BMG kann nur vom Antragsteller selbst vorgenommen werden. Es ist die Schriftform erforderlich.


Rechtsgrundlagen

§ 51 Bundesmeldegesetz (BMG)


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre


Bearbeitungsdauer

Nach Eingang des Antrages wird die Übermittlungssperre sofort eingetragen und gilt bis auf Widerruf.

Gebühren

Gebührenfrei.


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt

 

Frau Andrea Schulze
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.2
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 825510

Frau Selina Schimmel
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.2
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 825514


Formulare

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