Reisepass beantragen
Allgemeine Informationen
Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes aus- oder in ihn einreisen, sind grundsätzlich verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen. Der Passpflicht wird durch Vorlage eines Passes der Bundesrepublik Deutschland, in besonderen Fällen durch Vorlage eines vorläufigen Passes der Bundesrepublik Deutschland genüge getan. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben beträgt die Gültigkeit der Pässe 6 Jahre, nach dem 24. Lebensjahr 10 Jahre.
Wird ein Pass kurzfristig benötigt, können Sie einen Expressreisepass beantragen, nur in Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit ein Jahr) beantragt werden.
Hinweis:
Die Beantragung eines Reisepasses erfordert wegen der eigenhändigen Unterschrift und der Identitätsprüfung eine persönliche Vorsprache.
Die Abholung des Reisepasses kann durch einen Bevollmächtigten erfolgen.
Rechtsgrundlagen
Passgesetz
Notwendige Unterlagen
Für den vorläufigen Reisepass:
ein Dokument (Personalausweis oder Reisepass),
ein digitales biometrisches Lichtbild kann vor Ort im Einwohnermeldeamt erstellt werden
oder der QR-Code für ein digitales biometrisches Lichtbild vom Fotograf
eine Geburts- oder Heiratsurkunde
Für den Biometriereisepass:
ein Dokument (Personalausweis oder Reisepass),
ein digitales biometrisches Lichtbild kann vor Ort im Einwohnermeldeamt erstellt werden
oder der QR-Code für ein digitales biometrisches Lichtbild vom Fotograf
eine Geburts- oder Heiratsurkunde
Bearbeitungsdauer
vorläufiger Reisepass: Ausstellung bei Vorlage aller Unterlagen sofort, Biometriereisepass: 8 Wochen, Expressreisepass: 3 Werktage. Es wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.Gebühren
Neuausstellung des Reisepasses mit 32/48 Seiten:
Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 70,00/92,00 €
Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 37,50/59,50 €
Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 32/48 Seiten:
Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 102,00/124,00 €
Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 69,50/91,50 €
Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses: 26,00 €
digitales biometrisches Lichtbild (sofern sie dieses im Einwohnermeldeamt anfertigen lassen): 6,00 €
Ansprechpartner
EinwohnermeldeamtFrau Andrea Schulze
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.2
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
(03744) 825510
Frau Selina Schimmel
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.2
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
(03744) 825514
Formulare
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Formular für Eintragung Sorgeberechtigter Personen mit unterschiedlichen Familiennamen
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Zustimmungserklärung
Merkblätter
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Hinweis Reisepass/Personalausweis bei Kindern
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Hinweis für sorgeberechtigte Eltern mit unterschiedlichen Familiennamen
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Informationen zur Dokumentennummer

