Antragsunterlagen für die Erteilung einer Genehmigung für Werbung
Rechtsgrundlagen
Sächsische Bauordnung (SächsBO)
Baugesetzbuch (BauGB)
Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ)
Sächsisches Verwaltungskostengesetz (SächsVwKG)
Durchführungsverodnung zur Sächsischen Bauordnung (SächsBO-DVOSächsBO)
Notwendige Unterlagen
Antragsformulare nach § 69 SächsBO
amtlicher Katasterauszug nicht älter als 1/2 Jahr (erhältlich im Amt für Kataster- und Geoinformationen)
Lageplan Maßstab 1 : 500 (§ 9)
Darstellung des Anbringungs- bzw. Aufstellortes der Werbeanlage
Angaben zur geplanten Werbeanlage: Art, Größe, Wertstoffe, Farben, Beleuchtungsart- und Stärke, fotografische Darstellung der Umgebung und Standsicherheitsnachweis (soweit erforderlich)
Bearbeitungsdauer
Nach Vollständigkeit der Bauantragsunterlagen hat der Gesetzgeber einen Zeitraum von drei Monaten für die Prüfung bis zur Erteilung der Baugenehmigung den Unteren Bauaufsichtsbehörden vorgegebenGebühren
Die Verwaltungsgebühren für Werbeanlagen berechnen sich nach dem aktuellen Sächsischen Kostenverzeichnis
Berechnung: 5,00 € je angefangene 100,00 € der Herstellungssumme, mindestens 95,00 €
Ansprechpartner
Untere BauaufsichtsbehördeFrau Simone Löschner
Rathaus, EG, Zimmer 1.4
Nicolaistraße 51
08209 Auerbach/Vogtl.
(03744) 825188
Frau Jessica Schürer
Rathaus, EG, Zimmer 1.5
Nicolaistraße 51
08209 Auerbach/Vogtl.
(03744) 825189
Frau Lisa Zeumann
Rathaus, EG, Zimmer 1.5
Nicolaistraße 51
08209 Auerbach/Vogtl.
(03744) 825187


Antrag Werbeanlage