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Antragsunterlagen für die Erteilung einer Genehmigung für Werbung


Rechtsgrundlagen

  • Sächsische Bauordnung (SächsBO)

  • Baugesetzbuch (BauGB)

  • Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ)

  • Sächsisches Verwaltungskostengesetz (SächsVwKG)

  • Durchführungsverodnung zur Sächsischen Bauordnung (SächsBO-DVOSächsBO)


Notwendige Unterlagen

  • Antragsformulare nach § 69 SächsBO

  • amtlicher Katasterauszug nicht älter als 1/2 Jahr (erhältlich im Amt für Kataster- und Geoinformationen)

  • Lageplan Maßstab 1 : 500 (§ 9)

  • Darstellung des Anbringungs- bzw. Aufstellortes der Werbeanlage

  • Angaben zur geplanten Werbeanlage: Art, Größe, Wertstoffe, Farben, Beleuchtungsart- und Stärke, fotografische Darstellung der Umgebung und Standsicherheitsnachweis (soweit erforderlich)


Bearbeitungsdauer

Nach Vollständigkeit der Bauantragsunterlagen hat der Gesetzgeber einen Zeitraum von drei Monaten für die Prüfung bis zur Erteilung der Baugenehmigung den Unteren Bauaufsichtsbehörden vorgegeben

Gebühren

  • Die Verwaltungsgebühren für Werbeanlagen berechnen sich nach dem aktuellen Sächsischen Kostenverzeichnis

  • Berechnung: 5,00 € je angefangene 100,00 € der Herstellungssumme, mindestens 95,00 €


Ansprechpartner

Untere Bauaufsichtsbehörde

 

Frau Simone Löschner
Rathaus, EG, Zimmer 1.4
Nicolaistraße 51
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 825188

Frau Jessica Schürer
Rathaus, EG, Zimmer 1.5
Nicolaistraße 51
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 825189

Frau Lisa Zeumann
Rathaus, EG, Zimmer 1.5
Nicolaistraße 51
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 825187


Formulare

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