Pfeil nach oben

Lassen Sie sich ins vogtländische Auerbach locken!

Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Haushalt

Der Städtische Haushalt - mehr als Zahlen

Der Städtische Haushalt ist das Planungswerk für alle vorausichtlichen Aufwände und Erträge sowie Aus- und Einzahlungen der Kommune im Haushaltsjahr und einem weiterführenden Finanzplanungszeitraum von 3 auf das Haushaltsjahr folgenden Jahren. Das Haushaltsjahr entspricht immer einem Kalenderjahr. Im Haushaltsplan werden alle Einnahmen und Ausgaben zusammengeführt: von Investitionen in Schulen über Steuereinnahmen bis hin zu Personalkosten.

 

Die Stadt Auerbach/Vogtl. stellt einen sogenannten Doppelhaushalt auf. Der Haushalt wird vom Fachbereich Finanzen/Controlling (Stadtkämmerei) zusammengestellt und umfasst immer zwei Haushaltsjahre.
Der Haushalt erfüllt dabei neben der Planungsfunktion noch eine Informations-, Steuerungs- und Kontrollfunktion und bildet außerdem die Handlungsgrundlage für die Verwaltung.

 

Rechtsgrundlage für den Haushalt der Stadt Auerbach/Vogtl. ist die Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO). Diese wird ergänzt von der Kommunalen Haushaltsverordnung für den Freistaat Sachsen (SächsKomHVO) und zahlreichen weiteren Vorschriften. 
Ein kommunaler Haushalt hat vorgegebene Bestandteile und unterliegt einem regelmäßigen Zyklus. Der Haushaltszyklus beginnt mit der Aufstellung und reicht von der Verabschiedung im Stadtrat über die Genehmigung und öffentliche Auslegung zur Bewirtschaftung im jeweiligen Haushaltsjahr. Danach folgen Jahresabschluss, Rechnungsprüfung und Feststellung durch den Stadtrat.
 

Doppelhaushalt 2023/24