Jahresabschlüsse
Gemäß § 88 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, aus dem sich ein Bild über die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage ergibt. Mit dem Jahresabschluss legen wir Rechenschaft über die Erfüllung des Haushaltsplanes und damit auch über die Verwendung öffentlicher Mittel ab.