Höhenfeuer bitte bis 24. April anmelden
Sie sind in diesem Jahr wieder möglich - die Höhen- oder Brauchtumsfeuer am Vorabend des 1. Mai.
Die Feuer müssen aber bis spätestens Freitag, 24. April, schriftlich im Ordnungsamt der Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl, Schulstraße 1, angezeigt werden.
Ansprechpartner für Fragen: Jessica Noack (Telefon 03744 825 566)
Anmeldungen auch über folgende E-Mail:
Die Anzeige kann formlos erfolgen.
In der Anmeldung sollen der genaue Standort der Feuerstelle sowie die Verantwortlichen für die Durchführung und Ansprechpartner, möglichst mit Telefonnummer, genannt werden.
Beim Abbrennen, aber auch schon in der Phase der Errichtung, sind die üblichen Regeln des Brandschutzes zu berücksichtigen.
Das sind: der ausreichende Abstand zu brennbaren Gegenständen und Einrichtungen, Windstärke und Windrichtung. Außerdem müssen geeignete Löschgeräte bereitstehen. Für die Beräumung der Feuerstelle muss gesorgt werden.
Als Brennstoff darf nur naturbelassenes, unbehandeltes Holz sowie stärkere Äste verendet werden.
Achtung: Nicht verbrannt werden dürfen Baum-, Strauch und Heckenschnitt sowie Gartenabfälle. Hier droht ein Bußgeld, welches vom Landratsamt erhoben wird.
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