Verlust eines Personaldokumentes
Allgemeine Informationen
Wenn Sie Ihren Personalausweis, Reisepass oder einen Kinderreisepass verloren haben, sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen. Ebenso müssen Sie ihr sofort mitteilen, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden sollten.
Rechtsgrundlagen
Passgesetz
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
Notwendige Unterlagen
In der Regel sind bei einer bloßen Verlustanzeige keine Unterlagen vorzulegen.
Wenn Sie gleichzeitig ein neues Ausweisdokument beantragen wollen, müssen Sie die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.
Bearbeitungsdauer
Sobald Sie den Verlust bemerkt haben, müssen Sie diesen der zuständigen Stelle anzeigen. Dasselbe gilt, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden sollten.Gebühren
Für die Anzeige des Verlustes werden keine Gebühren erhoben.
Ansprechpartner
EinwohnermeldeamtFrau Andrea Schulze
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.2
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
(03744) 825510
Frau Selina Schimmel
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.2
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
(03744) 825514