Meldebescheinigung/Aufenthaltsbescheinigung


Allgemeine Informationen

Auf Antrag erstellt das Einwohnermeldeamt ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes Bescheinigungen über die im Melderegister eingetragenen Daten.


Diese sind in erster Linie:

Diese Bescheinigungen können persönlich von den Betroffenen oder durch Dritte unter Vorlage einer Vollmacht beantragt und ausgehändigt werden.


Rechtsgrundlagen

§ 18 Bundesmeldegesetz (BMG)


Notwendige Unterlagen


Bearbeitungsdauer

Die Ausstellung einer Melderechtlichen Bescheinigung erfolgt sofort bei ihrer Vorsprache im Einwohnermeldeamt. Es wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Gebühren

Die Gebühr für eine Melderechtliche Bescheinigung beträgt 14,00 €.


Gebührenfrei sind Bescheinigungen für die Kindergeldkasse und zur Vorlage beim Jugendamt.


Die Zahlung der Gebühr ist sofort fällig.


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt

 

Frau Andrea Schulze
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.2
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 825510

Frau Selina Schimmel
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.2
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 825514