Anmeldung eines Wohnsitzes


Allgemeine Informationen

Wer in eine Wohnung einzieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen in der Stadtverwaltung Auerbach im Einwohnermeldeamt anzumelden.

Wohnungen im Sinne des Meldegesetzes sind umschlossene Räume, die bereits mit einer gewissen Regelmäßigkeit tatsächlich zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden.

Für Kinder unter 16 Jahren sind die Erziehungs- oder Sorgeberechtigten meldepflichtig.


Es reicht aus, wenn ein volljähriges Familienmitglied (Ehepartner) mit den erforderlichen Unterlagen der mitziehenden Personen im Meldeamt erscheint und die Anmeldung vornimmt.

Die Abänderung der Daten auf dem Personalausweis übernimmt das zuständige Einwohnermeldeamt des neuen Wohnsitzes.

Neugeborene, die in der Wohnung der Eltern aufgenommen werden, brauchen nicht angemeldet werden. Die Geburtenmitteilung erfolgt automatisch vom Standesamt an das Einwohnermeldeamt.

Bitte beachten Sie, dass es durch die Verletzung der Meldepflicht zu Problemen z.B. bei der Kfz-Zulassung, Führerscheinstelle sowie bei der Zustellung von amtlichen Dokumenten wie  Wahlbenachrichtigung kommen kann.


Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz (BMG)


Notwendige Unterlagen

Ohne diese Unterlagen kann keine An- bzw. Ummeldung  erfolgen.


Bearbeitungsdauer

Die Anmeldung erfolgt sofort bei Vorsprache im Einwohnermeldeamt. Es wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Gebühren

Gebührenfrei


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt

 

Frau Andrea Schulze
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.2
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 825510

Frau Selina Schimmel
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.2
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 825514