Gewerbezentralregisterauszug


Allgemeine Informationen

Jede Person oder Firma, die einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister benötigt, kann diesen Antrag im Gewerbeamt stellen.

 

Der Antrag ist grundsätzlich am Wohnort (Haupt- oder Nebenwohnsitz) bzw. Firmensitz zu stellen.

 

Das Register hat seinen Sitz in Bonn bei dem Generalbundesanwalt des Bundesgerichtshofes.

 

Der Antragsteller hat seine Identität nachzuweisen. Er kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.

 

Es ist der Zweck anzugeben, wofür die Auskunft benötigt wird.

 

Die Auskünfte werden nach der Art ihrer Bestimmung unterschieden:

  1. GZR 3 - Auskunft aus dem Gewerbezentralregister über eine Person

  2. GZR 4 - Auskunft aus dem Gewerbezentralregister über eine Firma

Zuständige Stelle

Frau Neubert

Stadtverwaltung Auerbach
Gewerbeamt
Schulstraße 1
08209 Auerbach / Vogtland

Telefon: 03744 / 825-515
E-Mail:


Rechtsgrundlagen

Gemäß § 150 bzw. 150a -  Gewerbeordnung


Notwendige Unterlagen


Bearbeitungsdauer

Der Antrag wird im Gewerbeamt zeitnah bearbeitet und an das Bundeszentralregister nach Bonn weiter geleitet. Die Erstellung der Auskunft aus dem Bundeszentralregister dauert ca. zwei Wochen.

Gebühren

Die Gebühr für den Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist sofort bei Antragstellung zu zahlen.

 

Gebühr: 13,00 €


Ansprechpartner

Gewerbeamt

 

Frau Anna-Lena Neubert
Außenstelle Schulstraße, 1. OG
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 825515