Ausnahmegenehmigung zum Befahren des Gehweges/der Straße


Allgemeine Informationen

Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Auerbach ist zuständig für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren des Gehweges bzw. der Straße.


Rechtsgrundlagen

§ 46 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)


Notwendige Unterlagen

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren öffentlicher Straßen bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverboten


Bearbeitungsdauer

2 Wochen

Gebühren

Bei einer zum Zeitpunkt der Erteilung der Ausnahme bekannten Anzahl betroffener Fahrzeuge/ Personen bzw. gleichartiger Fälle kann unter Berücksichtigung des geringeren Verwaltungsaufwandes eine verminderte Gesamtgebühr berechnet werden:


Ansprechpartner

Ordnung und Sicherheit

 

Frau Jessica Noack
Gebäude Schulstraße, 1. OG, Zimmer 2.1
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 825566


Formulare

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