Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz


Allgemeine Informationen

Das Amtsgericht (Grundbuchamt) verlangt für die Eintragung und die damit verbundene Anlegung der Wohnungsgrundbücher unter anderem die Vorlage einer Abgeschlossenheitsbescheinigung, die von der Unteren Bauaufsichtsbehörde ausgestellt beziehungsweise bestätigt werden.


Rechtsgrundlagen

§§ 3-8 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)


Notwendige Unterlagen

Ihrem Antrag auf eine Abgeschlossenheitsbescheinigung sollten Sie folgende Unterlagen beifügen:


Gebühren

Für die zu erteilende Abgeschlossenheitsbescheinigung wird eine Gebühr in Höhe von 30,00 bis 1.250,00 € erhoben.


Ansprechpartner

Untere Bauaufsichtsbehörde

 

Frau Simone Löschner
Rathaus, EG, Zimmer 1.4
Nicolaistraße 51
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 825188

Frau Jessica Schürer
Rathaus, EG, Zimmer 1.5
Nicolaistraße 51
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 825189

Frau Lisa Zeumann
Rathaus, EG, Zimmer 1.5
Nicolaistraße 51
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 825187