Ausschüsse des Stadtrates
Der Stadtrat kann bei der Vielzahl der zu treffenden Entscheidungen nicht jede Einzelheit beraten. Außerdem wäre ein so großes Gremium bei der Detailberatung so unterschiedlicher und komplizierter Bereiche, die vom Planungsrecht über Baumaßnahmen bis hin zur Jugendpolitik reichen, einfach überfordert.
Deshalb hat der Stadtrat der Stadt Auerbach folgende beschließende Ausschüsse gebildet und ihnen bestimmte Aufgabengebiete zur dauernden Erledigung übertragen:
- Verwaltungsausschuss:
Die Aufgaben des Haupt- und Verwaltungsausschusses sind im § 5 der Hauptsatzung der Stadt Auerbach geregelt.
- Technischer Ausschuss:
Die Aufgaben des Technischen Ausschusses sind im § 6 der Hauptsatzung der Stadt Auerbach geregelt.
Regelungen über die beschließenden Ausschüsse sind in den §§ 41 und 42 der SächsGemO zu finden.
Als weitere Ausschüsse und Gremien wurden gebildet:
- BKST (Bildungs-, Kultur-, Sozial- u. Tourismusausschuss)
- Ältestenrat
- Petitionsausschuss
